Steuern

Wichtige Informationen für Kunden und Betriebe

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Ihr Handwerker Hilft Ihnen!

Stand: 01. Februar 2009 Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem können wir gem. § 675 Abs. 2 BGB für den Inhalt keine Haftung übernehmen. Diese Informationen werden überreicht durch: Herausgeber: Diese Broschüre ist im Rahmen der Aktion „Besser wohnen im Münsterland“ entstanden. Damit sollen Hauseigentümer und Mieter bei Fragen rund um Bau und Modernisierung unterstützt werden. www.wohnen-im-muensterland.info Wer ab 2009 Ausgaben für sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pfl egeleistungen hat, bekommt dafür eine einheitliche Förderung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 0. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse mit geringfügiger Beschäftigung gibt es 20 %, höchstens 510 0 Steuerermäßigung. weitere Informationen: Zentralverband des Deutschen Handwerks www.zdh.de/Publikation/Flyer-Broschüren Aktualisiert: „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“

Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Neben den Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) können in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt werden.

Was wird nicht gefördert

Materialkosten oder sonstige in Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Pfl astersteine) sowie Arbeitskosten für Anfertigungen in der Werkstatt des Handwerksbetriebes können nicht anerkannt werden. Die Aufwendungen dürfen nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen.

Wer wird gefördert

Eigentümer, Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (unter bestimmten Voraussetzungen) für ihre selbstgenutzten Wohnungen.

Was ist zu beachten

Rechnungsstellung

Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Bei Wartungsverträgen kann der Anteil der Arbeitskosten, der sich pauschal aus einer Mischkalkulation ergibt, in einer Anlage zur Rechnung dargestellt werden. Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuer ist nicht erforderlich.

Zahlungsbeleg

Für die begünstigten Aufwendungen muss eine Rechnung ausgestellt worden sein. Die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers erfolgt sein. Barzahlungen sind nicht begünstigt.

Steuererklärung

Die Höhe der begünstigten Aufwendungen ist in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Steuerschuld reduziert sich dann um den Steuerbonus.

Wie viel wird gefördert

Die Arbeitskosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung sind bis zu einer Höhe von 6.000 0 zu 20 % förderfähig. Das heißt, dass bis zu 1.200 0 von der Steuer zahlung abgezogen werden können. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine weitere Möglichkeit der steuerlichen Förderung (siehe Beispiel).

Beispiel:

Familie K zahlte im letzten Jahr für Arbeitsleistungen zur Teilerneuerung der Elektroanlage 1.200 0, für Malerarbeiten 2.400 0 und für Wartungskosten der Heizungsanlage 300 0. Darüber hinaus wird der Herd repariert für 330 0. Arbeitskosten Elektriker 1.200,00 0 Arbeitskosten Maler 2.400,00 0 Arbeitskosten Heizungswartung 300,00 0 Arbeitskosten Herdreparatur 330,00 0 4.230,00 0 + 19 % MwSt. 803,70 0 5.033,70 0 davon 20 % Steuerbonus = 1.006,74 f (Steuerermäßigung)

Kontakt

Malerbetrieb Michael Ullrich
Meister und Restaurator im Malerhandwerk

Westhoffstr. 125
48159 Münster

Tel: 02 51 / 2 65 21 91
Fax: 02 51/ 62 56 441
Mobil: 01 78/ 8 78 66 23
webmaster@maler-ullrich.net