Wichtige Informationen für Kunden und Betriebe
Sie wollen Steuern sparen?
Ihr Handwerker Hilft Ihnen!
Stand: 01. Februar 2009
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen
und Gewissen gemacht. Trotzdem können wir
gem. § 675 Abs. 2 BGB für den Inhalt keine
Haftung übernehmen.
Diese Informationen werden überreicht durch:
Herausgeber:
Diese Broschüre ist im Rahmen der Aktion
"Besser wohnen im Münsterland" entstanden.
Damit sollen Hauseigentümer und Mieter bei
Fragen rund um Bau und Modernisierung
unterstützt werden.
www.wohnen-im-muensterland.info
Wer ab 2009 Ausgaben für sozialversicherungspfl
ichtige Beschäftigungsverhältnisse
oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder
Pfl egeleistungen hat, bekommt dafür eine
einheitliche Förderung von 20 % der Aufwendungen,
höchstens 4.000 0. Für haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse mit geringfügiger
Beschäftigung gibt es 20 %, höchstens
510 0 Steuerermäßigung.
weitere Informationen:
Zentralverband des Deutschen Handwerks
www.zdh.de/Publikation/Flyer-Broschüren
Aktualisiert: "Steuerbonus für Handwerkerleistungen"
Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
in Privathaushalten unabhängig
davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende
Renovierungsarbeiten oder kleine
Ausbesserungsarbeiten handelt.
Neben den Aufwendungen für Handwerkerleistungen
(Arbeitskosten) können in Rechnung
gestellte Maschinen- und Fahrtkosten
berücksichtigt werden.
Was wird nicht gefördert
Materialkosten oder sonstige in Zusammenhang
mit den Handwerkerleistungen gelieferte
Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Pfl astersteine)
sowie Arbeitskosten für Anfertigungen
in der Werkstatt des Handwerksbetriebes
können nicht anerkannt werden.
Die Aufwendungen dürfen nicht im Rahmen
einer Neubaumaßnahme erfolgen.
Wer wird gefördert
Eigentümer, Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
(unter bestimmten
Voraussetzungen) für ihre selbstgenutzten
Wohnungen.
Was ist zu beachten
Rechnungsstellung
Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich
in einer Rechnung gesondert ausgewiesen
werden.
Bei Wartungsverträgen kann der Anteil der
Arbeitskosten, der sich pauschal aus einer
Mischkalkulation ergibt, in einer Anlage zur
Rechnung dargestellt werden.
Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten
entfallenden Mehrwertsteuer ist nicht
erforderlich.
Zahlungsbeleg
Für die begünstigten Aufwendungen muss
eine Rechnung ausgestellt worden sein.
Die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers
erfolgt sein. Barzahlungen sind
nicht begünstigt.
Steuererklärung
Die Höhe der begünstigten Aufwendungen
ist in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen.
Die Steuerschuld reduziert sich
dann um den Steuerbonus.
Wie viel wird gefördert
Die Arbeitskosten sowie die darauf entfallende
Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung
sind bis zu einer Höhe von 6.000 0 zu 20 %
förderfähig.
Das heißt, dass bis zu 1.200 0 von der
Steuer zahlung abgezogen werden können.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es
eine weitere Möglichkeit der steuerlichen
Förderung (siehe Beispiel).
Beispiel:
Familie K zahlte im letzten Jahr für Arbeitsleistungen
zur Teilerneuerung der Elektroanlage
1.200 0, für Malerarbeiten 2.400 0 und für
Wartungskosten der Heizungsanlage 300 0.
Darüber hinaus wird der Herd repariert für
330 0.
Arbeitskosten Elektriker 1.200,00 0
Arbeitskosten Maler 2.400,00 0
Arbeitskosten Heizungswartung 300,00 0
Arbeitskosten Herdreparatur 330,00 0
4.230,00 0
+ 19 % MwSt. 803,70 0
5.033,70 0
davon 20 % Steuerbonus = 1.006,74 f
(Steuerermäßigung)
Ihr Malermeister
Michael Ullrich